Der IAPPR-Vorsitzende Danny Curran hat eine Kampagne gestartet, um die englischen und walisischen Gesetze zur Intestität mit denen Schottlands in Einklang zu bringen - wo Großfamilien von der Erbschaft profitieren können, anstatt sie an die Krone weiterzugeben.

Gegenwärtig werden diejenigen, die in England und Wales im Darm sterben, in der Regel sehen, dass ihr Vermögen eher auf eine unmittelbare als auf eine Großfamilie übergeht - was in Schottland der Fall ist.

Danny Curran kommentierte: „Englische und walisische Familien verpassen potenziell lebensverändernde Erbschaften, einfach weil das Gesetz sie abschneidet. In sozialer Hinsicht werden Familien im Laufe der Zeit eher kleiner als größer, was das Problem verschärft, dass laut dem Intestacy-Gesetz in England und Wales keine Angehörigen Vorrang vor der Krone haben. Aus diesem Grund halten wir dies nicht für fair und sind der Ansicht, dass wir einfach das schottische Intestacy-Gesetz kopieren sollten, das das Teilen einer Erbschaft mit erweiterten Familienmitgliedern unterstützt, wenn die engere Familie ausgestorben ist.

Um die Kampagne zu begleiten, hat Danny eine Petition der Regierung gestartet und setzt sich bei den zuständigen Ministern für die Sensibilisierung für das Thema ein.

Mitglieder der IAPPR und der gesamten Rechtsbranche, die diese Petition unterstützen, sollten sich auf der folgenden Website registrieren:

https://petition.parliament.uk/petitions/247114 

LTinte zum Erbrecht Schottlands) 

Link zum Erbrecht England und Wales)

Natürlich ist IAPPR eine internationale Organisation und das Erbrecht unterscheidet sich nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch zwischen den Staaten der USA. Nachfolgend finden Sie einige Links, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ein IAPPR-Mitglied.

Niederlande:

Link zum Erbschaftsrecht auf Niederländisch

Übersetzt ins Englische

Germany:

Link zum Erbrecht auf Englisch

Das deutsche Erbrechtsnachfolgegesetz ist Teil des Zivilgesetzbuches. Der Link führt direkt zum richtigen Abschnitt und der Text ist in Englisch. Wichtig: „Die Übersetzung enthält die Änderung (en) des Gesetzes durch Artikel 4 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (Bundesgesetzblatt I S. 3719). Übersetzungen dürfen nicht gleichzeitig mit den auf dieser Website angezeigten deutschen gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert werden"

Europäischer Gerichtshof: Berichtet von Jan Mathias Holstein von GEN

Verletzung der Kunst. 4 der EU-Erbrechtsverordnung durch ausländische Rechtsbescheinigungen, EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C-20/17,

Der EuGH hat nun entschieden, ob ein deutsches Nachlassgericht in einem internationalen Erbfall eine deutsche Erbschaftsbescheinigung ausstellen darf, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers aufgrund einer Vorlage des Berufungsgerichts nicht in Deutschland war. Im zugrunde liegenden Fall war ein Erblasser französischer Staatsangehörigkeit bei seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich gestorben und hatte seine beiden Söhne, das Erbvermögen in Frankreich und Deutschland, zurückgelassen. Auf Antrag eines der Söhne wurde vom Tribunal d'Instance Saint-Avold eine französische Erbbescheinigung ausgestellt, in der er und sein Bruder zu je ½ als Miterben ausgewiesen wurden.

Der Sohn beantragte daraufhin die Ausstellung einer ausländischen Erbrechtsurkunde, die objektiv auf den in Deutschland gelegenen Teil des Nachlasses beschränkt war und der ihn und seinen Bruder als gleichberechtigte Miterben kennzeichnet. Nach den nationalen Bestimmungen des deutschen FamFG ist eine solche Ausstellung unter anderem auch dann möglich, wenn sich die Nachlassobjekte in Deutschland befinden. Andererseits bestimmt Artikel 4 der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650 / 2012), dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ausschließlich zuständig sind für Erbschaftsentscheidungen für das gesamte Nachlassvermögen. Die Frage, ob diese Verordnung über die internationale Zuständigkeit auch die Zuständigkeit für die Ausstellung nationaler Erbscheine umfasst, war in der Rechtsprechung und in der Literatur unklar und umstritten, so dass die deutschen Bestimmungen nicht anwendbar sind. Diese Frage wurde nun vom EuGH bejaht. Die EU-Verordnung zum Erbrecht regelt somit letztlich die Zuständigkeit für die Erteilung nationaler Dokumente.